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Haftung und richtiges Verhalten bei einem Reitunfall

Wer haftet bei einem Reitunfall? Was ist in solchen Fällen genau zu tun? Wie können  Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden? Beim Reiten müssen Pferdebesitzer und Pferdehalter gut geschult sein, um in Notfällen richtig reagieren zu können. In diesem Beitrag gehen wir näher auf diese Fragen ein und beleuchten präventiven Maßnahmen sowie  Risiken und  mögliche Folgen. 

1. Wer zahlt bei einem Reitunfall? Gemäß § 833 Satz 1 BGB haftet der Halter eines Pferdes für die Schäden eines Dritten, aufgrund der hohen Gefahr, die von einem Tier ausgeht. In diesen Fällen steht der Halter weitreichend für die Haftung (sogenannte Gefährdungshaftung) ein. 

2. Wer haftet bei einem Unfall der Reitbeteiligung? Für Eigenschäden haftet die Reitbeteiligung selbst. Hier kommt es aber auf den Versicherungsanbieter an. Nur unter strengen Umständen kann die Pferdehalterin haftbar gemacht werde

3. Was ist nach einem Reitunfall zu tun? Die Kenntnis über das richtige Verhalten bei einem Reitunfall kann Leben retten. Sollte die Möglichkeit einer Verletzung der gestürzten Person bestehen, muss sofort der Notdienst verständigt werden. Besonders bei einem Sturz aus großer Höhe oder einem Zusammenprall von Pferd und Reiter besteht die Gefahr von schwerwiegenden Schäden, wie beispielsweise einer Wirbelsäulenverletzung. Entlaufene Pferde sollten erst ganz zum Schluss eingefangen werden, da das verletzte Menschenleben in solchen Fällen immer Vorrang hat. Unter Umständen kann es sogar sein, dass Sie wegen unterlassener Hilfeleistung gem. § 323 c des Strafgesetzbuches (StGB) angezeigt werden, wenn Sie sich vorsätzlich der Hilfestellung entziehen.

Schmerzensgeld nach einem Reitunfall: Ihr gutes Recht

Grundsätzlich haften Pferdehalter für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden. Dies ist in § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als Gefährdungshaftung festgelegt. Demnach ist der Tierhalter für alle Schäden verantwortlich, die sich als Ergebnis der Tiergefahr ergeben. Diese Tiergefahr kann sich bei Pferden in schwerwiegenden Verletzungen äußern, aufgrund ihrer Eigenschaft als  Fluchttier

Die Frage, wer für Unfälle mit Pferden haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa:

  • Einhaltung der gebotenen Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Pferdes: Hier kommen der Pferdehalter, Reitbeteiligungen, Pferdepensionen oder andere Beteiligte in Betracht
  • Unfall trotz Einhaltung dieser Sorgfalt
  • Vertragliche Haftungsausschlüsse zwischen Geschädigtem und Pferdehalter
  • Mitverschulden des Geschädigten

Sollten Sie sich in einer Unfallsituation befinden, versuchen Sie sich nach der Sicherung der Unfallstelle schnellstmöglich an einen Anwalt zu wenden, um den Schaden zu minimieren.

Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Pferdeunfällen und Pferdetritten

Bei einem Reitunfall stellen sich natürlich Folgefragen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld und Schadensersatz. Beim Schadensersatz im Rahmen der Tierhalterhaftung von Pferdebesitzern kommen folgende Gesichtspunkte in Betracht:

  • Erstattung der Tierbehandlungskosten
  • Reparaturkosten
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Zahlung einer Erwerbsminderungsrente
  • Erstattung aller zusätzlichen Ausgaben
  • Ersatz für Haushaltsführungsschäden
  • Kompensation von Arbeitsunfähigkeit
  • Deckung anderer medizinischer Kosten
  • Erstattung von Reisekosten

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Pferdetritt hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzungen und die Umstände des Unfalls. Generell sind bei Reitunfällen und anderen Unfällen mit Beteiligung eines Pferdes hohe Schadensersatzsummen möglich. Wenn gegen Sie als Pferdehalter Schadensersatzansprüche erhoben werden, ist es sinnvoll, sich von einem Experten für Pferderecht beraten zu lassen. Dadurch können etwaige Ansprüche auf Richtigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Im Vordergrund steht allerdings immer die Sicherheit aller Beteiligten..

Kostenlose Ersteinschätzung im Pferderecht

Das Rechtsgebiet Pferderecht bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte rund um Pferde und deren Haltung. Es geht hierbei um den Pferdekauf, die Ankaufsuntersuchung, die Versicherung und diverse Haltungsfragen. Pferde sind majestätische Tiere und haben für die Beteiligung nicht nur wirtschaftliche, sondern überwiegend auch emotionale Werte. Unsere Expertin Dr. Sandra Reinders steht Ihnen in Ihrer Angelegenheit rund ums Pferd zur Seite.

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Verschiedene Urteile zu Schmerzensgeld bei Pferdeunfällen im Überblick

Wir haben hier für Sie eine Übersicht von Urteilen bei Reitunfällen erstellt, damit sie sich ein besseres Bild der möglichen Folgen im Bezug auf die Themen Schmerzensgeld und Schadensersatz machen können. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass die Höhe der Entschädigungen von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Verletzungen am Kopf und im Gesicht:

  • Verlust des Augenlichts nach einem Huftritt ins Gesicht durch ein Pferd : 150.000 Euro Schmerzensgeld abzüglich einer Mithaftung von einem Drittel (OLG Köln, Az. 22 U 254/97).
  • Schwere Gesichtsverletzungen, darunter Kieferbruch und Zahnverlust, durch einen Pferdetritt: 12.000 Euro Schmerzensgeld (OLG Stuttgart, Az. 5 U 114/10)
  • Schädelbruch nach einem Huftritt ins Gesicht durch ein Pferd. Das Gericht sprach ihr 15.000 Euro Schmerzensgeld zu (LG Leipzig, Az. 3 O 5622/96).
  • Schädelfraktur und weitere Verletzungen nach einem Huftritt ins Gesicht durch ein Pferd: 20.000 Euro Schmerzensgeld (LG Bückeburg, Az. 3 O 163/97).
  • Dreifacher Kieferbruch und weitere Verletzungen nach einem Pferdetritt. Er erhielt 10.000 Euro Schmerzensgeld (LG Kiel, Az. 9 O 275/00).
  • Verlust fast aller Zähne nach einem Pferdetritt ins Gesicht: 7.500 Euro Schmerzensgeld (OLG München).

Verletzungen der Arme, Beine, Hände und Füße:

  • Schenkelhalsfraktur und später eine Hüftgelenksnekrose nach einem Sturz beim Longieren eines Pferdes: 30.000 Euro Schmerzensgeld (OLG Karlsruhe, Az. 4 U 50/89).
  • Posttraumatische Gelenkarthrose und chronische Schmerzen nach einem Sturz beim Dressurreiten: 7.500 Euro Schmerzensgeld (OLG Hamm).
  • Bruch des Oberschenkelhalses durch schreckhaftes Pferd bei Fütterung: 35.000 Euro Schmerzensgeld (LG Oldenburg, Az. 17 O 410/03).
  • Querschnittslähmung nach Unfall mit einem freilaufenden Pferd: 127.000 Euro Schmerzensgeld (OLG Köln, Az. 7U 64/00).

Verletzungen am Oberkörper, Schultern, Rippen und Bauch:

  • Rippenbruch und weitere Verletzungen nach einem Pferdetritt: 3.750 Euro Schmerzensgeld (LG  Berlin, Az. 20 O 426/92).
  • Ellenbogenluxation, Ellenbogenfraktur und Folgeschäden nach einem Sturz vom Pferd: 10.000 Euro Schmerzensgeld (OLG Karlsruhe, Az. 14U82/11).

Wie WBS Ihnen helfen kann

Die Haftungsfrage bei einem Reitunfall ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Schmerzensgeld und Schadensersatz können hierbei vom Halter, durch einen Dritten gefordert werden, welcher zu Schaden gekommen ist.  Die Unterstützung eines Anwalts für Pferderecht ist in solchen Fällen unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt und Sie angemessen entschädigt werden.

“Im Alter von sieben Jahren saß ich zum ersten Mal auf einem Pferd und reite seither leidenschaftlich gern. Neben dem Reitsport habe ich auch Erfahrung in der Zucht. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht bei meinen zwei Pferden bin. Vor allem als Anwältin schätze ich die Ruhe, die diese Tiere ausstrahlen. Wenn Sie nicht nur juristische Expertise, sondern auch Empathie und persönliche Verbundenheit zum Pferd und zum Reiten suchen, dann sind Sie bei mir genau richtig. Durch meine alltägliche Erfahrung mit Pferden bin ich für jegliche Problemfelder und juristische Fallstricke sensibilisiert und kann Sie spezifisch beraten. Aber auch mit gleichgesinnten Kollegen und Experten tausche ich mich durch meine Teilnahme an spezifischen Fortbildungen wie dem deutschen Pferderechtstag aus, um fachlich auf dem neusten Stand zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht auf mich zuzukommen, egal ob in den Bereichen Pferdekauf, Pferdehaltung, Tierarztbehandlungen, Unfälle, Verträge oder in anderen verwandten Gebieten.”

Dr. Sandra Reinders Rechtsanwältin

Wir sind bekannt aus


Unser Leistungsangebot im Pferderecht

Probleme nach dem Kauf

Nach dem Kauf eines Pferdes kommt es leider hin und wieder zur Aufdeckung von ungeahnten Problemen. Diese umfassen häufig v.a. gesundheitliche Mängel des Tieres, über die Sie nicht informiert worden sind. Mit juristischer Unterstützung können in solchen Fällen die Minderung des Kaufpreises, die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder sogar Schadenseratzansprüche geltend gemacht werden.

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Tierhaltung

Bei Unfällen und anderweitigen Schäden greift i.d.R. die Terhalterhaftung. Das heißt, dass grundsätzlich der Tierhalter für das durch das eigene Tier verursachte haftet. Doch muss der Einzelfall betrachtet werden, wobei juristische Hilfe unabdingbar ist.

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Reitunfall

Auch bei großer Sorgfalt lassen sich Unfälle im Reitsport leider nicht ausschließen, sodass es häufig zu Haftungsfragen kommt. Wenn sich die Verletzung einer Person, des Pferdes oder die Beschädigung einer Sache zutragen, stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum, für die Sie gut juristisch beraten sein sollten.

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Reitbeteiligung

Hat neben dem Besitzer eine weiter Person ein “Nutzungsrecht” am Pferd, so spricht man von einer Reitbeteiligung. Auch hier können Probleme verschiedenster Art auftreten, wie z.B. Unfälle oder Uneinigkeiten. Daher sollte die Vertragsgestaltung schon vorsorglich gut juristisch durchdacht sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Behandlungsfehler

Die Gesundheit ihres Pferdes ist ein emotionales Thema. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Schäden an Ihrem Pferd durch eine fahrlässige Behandlung Ihres Tierarztes zustande gekommen sind, sollten Sie Ihren Fall mit juristischem Beistand prüfen lassen

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Vertragsgestaltung

Auch beim Thema Pferd und Reitsport gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die individuell zu konzipieren oder zu prüfen sind: Von Kauf über Haltung, Transport oder Reitbeteiligung gibt es zahlreiche wichtige Ansatzpunkte für Vertragswerke, für die Sie anwaltlichen Rat einholen sollten, um etwaigen Problemen frühzeitig vorzubeugen.

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Ankaufsuntersuchung

Im Pferderecht bezieht sich die Ankaufsuntersuchung auf eine tierärztliche Untersuchung, welche vor dem Kauf eines Pferdes durchgeführt wird. Durch diese Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Eignung des Pferdes geprüft. Der potenzielle Käufer und der Verkäufer erstellen bei der Ankaufsuntersuchung meistens die vertragliche Grundlage, weshalb es auch hier ratsam wäre, Experten dazu zuziehen.

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Pferde-Kaufrecht

Der Erwerb eines Pferdes ist nicht nur eine finanzielle Investition, sondern oft auch eine emotionale Entscheidung. In diesem spannenden Rechtsgebiet geht es darum, die Interessen beider Parteien zu schützen und Klarheit in einem oft komplexen Prozess zu schaffen.

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Video zum Thema Pferderecht

Die vielfältigen Aspekte des Pferderechts erfordern eine fundierte Kenntnis und Expertise, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Anwälten und Anwältinnen verfügt über tiefgreifendes Fachwissen im Bereich des Pferderechts und ist darauf spezialisiert, Pferdebesitzer, Reiter, Züchter, Händler und alle anderen Beteiligten in sämtlichen rechtlichen Bereichen zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer Leidenschaft für Pferde und unserem juristischen Know-how. Wir freuen uns darauf, Ihnen in allen pferderechtlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.