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Probleme nach dem Pferdekauf – Was tun?

Die anfängliche Euphorie des Pferdeankaufs, kann leider schnell durch Mangelerscheinungen getrübt werden. Unerwartete gesundheitliche Probleme, eine Veränderung des Charakters oder eine unzureichende Eignung für den geplanten Einsatz des Pferdes können die Gründe hierfür sein. In solchen Fällen drängt sich die Frage auf: Was ist zu tun, wenn der Wunsch nach einer Rückgabe des Pferdes aufkommt? Welche Rechte hat man? Welche Pflichten müssen erfüllt werden? Und worauf sollte man beim Privatkauf von Pferden besonders achten? Diese und weitere Fragen behandeln wir im folgenden Beitrag. 

1. Welche Mängelrechte hat man bei einem Pferdekauf? Das Pferd ist gem. § 434 BGB mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,  es sich nicht für die nach dem Kaufvertrag vorgesehene Verwendung eignet oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

2. Wie lange gilt hier das Rückgaberecht? Gewerbliche Verkäufer müssen das Pferd bis zu einem Jahr nach Abschluss des Kaufvertrags zurücknehmen, wenn es mangelhaft ist. Die Beweislast liegt in diesem Zeitraum beim Verkäufer.

3. Wer bezahlt die Ankaufsuntersuchung des Pferdes? Der Auftraggeber der Ankaufsuntersuchung, also derjenige, der das Pferd zum Arzt bringt, trägt die Kosten der AKU. Damit  ist die medizinische Untersuchung gemeint, die ein Pferd vor einem Kauf durchlaufen muss.

Die rechtliche Grundlage des Pferdekaufvertrags

Ein Pferdekaufvertrag ist ein essenzieller Bestandteil des Pferdekaufs. Er legt die Rechte und Pflichten sowohl des Käufers als auch des Verkäufers fest und bietet eine rechtliche Grundlage für die Transaktion. Der Pferdekauf muss nicht zwangsläufig durch einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen werden. Er kann auch durch eine mündliche Vereinbarung oder einen Handschlag besiegelt werden, solange sich beide Parteien über den Preis und ein spezifisches Pferd einig sind. Jedoch empfehlen wir Ihnen dringend, alle Bestandteile der Abmachung schriftlich zu dokumentieren. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Vertragsgestaltung.

Widerrufsfrist, Gewährleistung und Vertragsklauseln

Im Gegensatz zu einigen anderen Käufen gibt es beim Pferdekauf keine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sobald der Kauf abgeschlossen ist, ist er in der Regel bindend. Bei einem Privatverkauf können die Gewährleistungspflichten eingeschränkt und die Verjährung verkürzt werden. Dies bedeutet, dass Mängel am Pferd nach dem Kauf möglicherweise nicht automatisch Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz gewähren. Vertragsklauseln, die ungewollte Verpflichtungen auferlegen, sollten vermieden werden. Damit sind solche Passagen gemeint, die dem Pferdekäufer übermäßige Pflichten auferlegen, wie z.B. die Verpflichtung, monatlich dem Pferdeverkäufer über den Zustand des Pferdes Informationen zu liefern. Außerdem sollte beachtet werden, dass Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen, im Zweifel unwirksam sind. Nach den §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Inhaltskontrolle durchzuführen, wenn AGB nicht wirksam in den Vertrag eingebracht wurden. Hierzu zählen auch überraschende oder mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB). Das sind solche, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen braucht oder falsch verstehen könnte. Ein Beispiel dafür ist das Kleingedruckte, das dem Vertragspartner weitreichende Pflichten auferlegt.

Das Rückgaberecht beim Pferdekauf

Der Kauf eines Pferdes ist eine große und vor allem langfristige Investition, welche sorgfältige Überlegungen erfordert. Dabei ist es wichtig, den Zusammenhang zwischen Rückgaberecht und den verschiedenen Arten des Pferdekaufes zu verstehen, insbesondere in Bezug auf private und gewerbliche Verkäufer.

Privatverkäufer und gewerbliche Pferdehändler

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen Privatverkäufern und gewerblichen Pferdehändlern. Gewerbliche Verkäufer haben in der Regel weniger Spielraum, Gewährleistungspflichten einzuschränken. Sie sind mehr an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, damit die Verbraucher in jedem Fall besser geschützt sind. Das hat den Hintergrund, dass gewerbliche Pferdeverkäufer viel besser bezüglich der rechtlichen Vorgaben zum Pferd An-/ und Verkauf  informiert sind. Auf der anderen Seite haben viele Verbraucher wenig Kenntnis darüber, welche Rechte sie in speziellen Einzelfällen geltend machen können. Bei Mängeln haben daher Verbraucher bessere Chancen, ihre Rechte gegenüber den gewerblichen Verkäufern geltend zu machen. Ob ein Pferdeverkäufer gewerblich handelt, erkennen Sie daran, dass er das Pferd nicht zu privaten Zwecken verkauft. Wenn der Verkäufer also wiederholt  mehrere Pferde in größerem Umfang verkauft und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, handelt er gewerblich. Wenn er dagegen nur ein oder zwei private Pferde aus privaten Gründen (z.B. aufgrund von Krankheit) verkauft, dann handelt er nicht gewerblich. Im Zweifel sollten  Sie dies vor Vertragsschluss erfragen. 

Vorsicht bei Privatverträgen

Im Falle eines Privatverkaufs von Pferden haben beide Vertragspartner die Freiheit, den Vertrag nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Solange beide Parteien dem Vertrag zustimmen, gibt es keine festen Richtlinien, die eingehalten werden müssen. In einigen Privatverträgen finden sich daher Formulierungen wie „Pferd wird verkauft, wie gesehen und probe geritten“ oder „Der Kauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Solche Klauseln können den Verkäufer bei vorliegenden Mängeln von bestimmten Verpflichtungen entbinden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei  Privatverkäufen oft Haftungsausschlüsse vorliegen.  Daher ist es ratsam, vor einem Kauf besonders vorsichtig zu sein und alle vertraglichen Vereinbarungen sorgfältig zu prüfen.

Kostenlose Ersteinschätzung im Pferderecht

Das Rechtsgebiet Pferderecht bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte rund um Pferde und deren Haltung. Es geht hierbei um den Pferdekauf, die Ankaufsuntersuchung, die Versicherung und diverse Haltungsfragen. Pferde sind majestätische Tiere und haben für die Beteiligung nicht nur wirtschaftliche, sondern überwiegend auch emotionale Werte. Unsere Expertin Dr. Sandra Reinders steht Ihnen in Ihrer Angelegenheit rund ums Pferd zur Seite.

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Mängel beim Pferdekauf

Ein entscheidender Faktor für die Beurteilung von Mängeln beim Pferdekauf sind die im Kaufvertrag festgelegten Kriterien. Diese Kriterien können den Verwendungszweck des Pferdes sowie bestimmte Eigenschaften betreffen. Beispielsweise könnte im Vertrag festgehalten sein, dass das Pferd für den Turniersport oder als Freizeitpferd vorgesehen ist. Ebenso könnten Eigenschaften wie der Ausbildungsstand, die Geländesicherheit oder das Fehlen von Unarten wie Steigen oder Bocken vereinbart worden sein.

Wenn das Pferd den im Vertrag bestimmten Verwendungszweck nicht erfüllen kann, liegt ein Mangel vor. Wie beispielsweise bei einem Pferd, welches zum Zweck der Turnierteilnahme gekauft wurde und jedoch bereits bei Vertragsschluss aufgrund von gesundheitlichen Mängeln, bereits untauglich für den Turniersport war. Treten Mängel auf, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich über diese informieren, wenn er Ansprüche auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Rücknahme geltend machen möchte. Nur wenn der Verkäufer über die Mängel informiert ist, können rechtliche Ansprüche begründet werden. 

Folgen eines mangelhaften Pferdes: Rücktritt und Schadensersatz

Ein Mangel, der den im Vertrag festgelegten Kriterien widerspricht, berechtigt den Käufer in der Regel dazu, das Pferd zurückzugeben und gegebenenfalls den Kaufpreis zurückzufordern. Das Rückgaberecht kann aber stark von der vertraglichen Ausgestaltung abhängen. Es kommt sehr darauf an, welche Eigenschaften des Pferdes zum Inhalt des Kaufvertrags gemacht wurden.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet im Allgemeinen, dass der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet wird. Schadensersatzforderungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer nachweislich etwas falsch gemacht hat. Hier gilt es wieder zu unterscheiden. Wenn das Pferd einen Mangel hat, dann können Sie gegebenenfalls Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn Sie das Pferd zurückgeben und daran kein Interesse mehr haben. Der Schaden besteht somit im Pferd selbst, sodass es im rechtlichen Sinne mangelhaft ist. Wenn Sie jedoch durch ein beispielsweise wildes Pferd Schäden in Ihrem Stall oder an anderen Gegenständen erleiden, handelt es sich um einen Schadensersatz neben der Leistung gem. § 280 Abs. 1 BGB. Sie können den Schaden unter besonderen Voraussetzungen vom Verkäufer ersetzt verlangen.

In den meisten Fällen der Rückgabe von Pferden handelt es sich jedoch um ein mangelhaftes Pferd. Damit ist aus rechtlicher Sicht ein Pferd gemeint, das nicht den üblichen Vorgaben oder dem Vertragsinhalt entspricht. Wenn Sie beispielsweise ein zahmes Pferd gekauft haben, welches sich aber als wild herausstellt und gar nicht reiten lässt, kann das einen Mangel darstellen. Es könnte sich bei diesem Beispiel sogar um eine verkehrswesentliche Eigenschaft handeln, sodass Sie den Vertrag sogar gem. § 119 Abs. 2 BGB anfechten könnten.

Stufenregelung bei mangelhafter Erfüllung

Bei mangelhafter Erfüllung eines Pferdekaufs greift oft eine Stufenregelung. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist einräumen, um die Mängel zu beheben, bevor weitere Schritte eingeleitet werden können. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, z. B. wenn der Verkäufer den Mangel vehement bestreitet oder besondere Umstände sofortigen Schadensersatz erfordern. In diesen Fällen können andere Maßnahmen ergriffen werden, wie die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kauf.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Insgesamt ist es entscheidend, dass alle relevanten Kriterien und Eigenschaften im Pferdekaufvertrag klar festgehalten werden, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern können erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien haben. 

Im Falle von Mängeln ist eine rechtzeitige Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer oft der beste Weg, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Insgesamt ist es ratsam, einen Pferderechts-Anwalt bei bereits der Vertragsgestaltung hinzuzuziehen, um spätere Einbußen zu vermeiden.

„Im Alter von sieben Jahren saß ich zum ersten Mal auf einem Pferd und reite seither leidenschaftlich gern. Neben dem Reitsport habe ich auch Erfahrung in der Zucht. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht bei meinen zwei Pferden bin. Vor allem als Anwältin schätze ich die Ruhe, die diese Tiere ausstrahlen. Wenn Sie nicht nur juristische Expertise, sondern auch Empathie und persönliche Verbundenheit zum Pferd und zum Reiten suchen, dann sind Sie bei mir genau richtig. Durch meine alltägliche Erfahrung mit Pferden bin ich für jegliche Problemfelder und juristische Fallstricke sensibilisiert und kann Sie spezifisch beraten. Aber auch mit gleichgesinnten Kollegen und Experten tausche ich mich durch meine Teilnahme an spezifischen Fortbildungen wie dem deutschen Pferderechtstag aus, um fachlich auf dem neusten Stand zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht auf mich zuzukommen, egal ob in den Bereichen Pferdekauf, Pferdehaltung, Tierarztbehandlungen, Unfälle, Verträge oder in anderen verwandten Gebieten.“

Dr. Sandra Reinders Rechtsanwältin

Wir sind bekannt aus


Unser Leistungsangebot im Pferderecht

Probleme nach dem Kauf

Nach dem Kauf eines Pferdes kommt es leider hin und wieder zur Aufdeckung von ungeahnten Problemen. Diese umfassen häufig v.a. gesundheitliche Mängel des Tieres, über die Sie nicht informiert worden sind. Mit juristischer Unterstützung können in solchen Fällen die Minderung des Kaufpreises, die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder sogar Schadenseratzansprüche geltend gemacht werden.

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Tierhaltung

Bei Unfällen und anderweitigen Schäden greift i.d.R. die Terhalterhaftung. Das heißt, dass grundsätzlich der Tierhalter für das durch das eigene Tier verursachte haftet. Doch muss der Einzelfall betrachtet werden, wobei juristische Hilfe unabdingbar ist.

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Reitunfall

Auch bei großer Sorgfalt lassen sich Unfälle im Reitsport leider nicht ausschließen, sodass es häufig zu Haftungsfragen kommt. Wenn sich die Verletzung einer Person, des Pferdes oder die Beschädigung einer Sache zutragen, stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum, für die Sie gut juristisch beraten sein sollten.

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Reitbeteiligung

Hat neben dem Besitzer eine weiter Person ein „Nutzungsrecht“ am Pferd, so spricht man von einer Reitbeteiligung. Auch hier können Probleme verschiedenster Art auftreten, wie z.B. Unfälle oder Uneinigkeiten. Daher sollte die Vertragsgestaltung schon vorsorglich gut juristisch durchdacht sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Behandlungsfehler

Die Gesundheit ihres Pferdes ist ein emotionales Thema. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Schäden an Ihrem Pferd durch eine fahrlässige Behandlung Ihres Tierarztes zustande gekommen sind, sollten Sie Ihren Fall mit juristischem Beistand prüfen lassen

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Vertragsgestaltung

Auch beim Thema Pferd und Reitsport gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die individuell zu konzipieren oder zu prüfen sind: Von Kauf über Haltung, Transport oder Reitbeteiligung gibt es zahlreiche wichtige Ansatzpunkte für Vertragswerke, für die Sie anwaltlichen Rat einholen sollten, um etwaigen Problemen frühzeitig vorzubeugen.

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Ankaufsuntersuchung

Im Pferderecht bezieht sich die Ankaufsuntersuchung auf eine tierärztliche Untersuchung, welche vor dem Kauf eines Pferdes durchgeführt wird. Durch diese Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Eignung des Pferdes geprüft. Der potenzielle Käufer und der Verkäufer erstellen bei der Ankaufsuntersuchung meistens die vertragliche Grundlage, weshalb es auch hier ratsam wäre, Experten dazu zuziehen.

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Pferde-Kaufrecht

Der Erwerb eines Pferdes ist nicht nur eine finanzielle Investition, sondern oft auch eine emotionale Entscheidung. In diesem spannenden Rechtsgebiet geht es darum, die Interessen beider Parteien zu schützen und Klarheit in einem oft komplexen Prozess zu schaffen.

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Video zum Thema Pferderecht

Die vielfältigen Aspekte des Pferderechts erfordern eine fundierte Kenntnis und Expertise, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Anwälten und Anwältinnen verfügt über tiefgreifendes Fachwissen im Bereich des Pferderechts und ist darauf spezialisiert, Pferdebesitzer, Reiter, Züchter, Händler und alle anderen Beteiligten in sämtlichen rechtlichen Bereichen zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer Leidenschaft für Pferde und unserem juristischen Know-how. Wir freuen uns darauf, Ihnen in allen pferderechtlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.