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Wie bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Verkehrsunfälle sind leider alltäglich und oft mit erheblichen physischen und psychischen Belastungen verbunden. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, wie sie Schmerzensgeld beantragen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden, die durch einen Unfall oder eine Verletzung verursacht wurden. WBS.LEGAL bietet umfassende Unterstützung und Beratung in diesen schwierigen Situationen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und den besten rechtlichen Beistand zu gewährleisten.

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In der Kürze …

Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Beweise zum Unfallhergang sowie ärztliche Atteste und Therapieberichte, um Ihre Verletzungen nachzuweisen.

Berechnen Sie die Höhe des Schmerzensgeldes und legen Sie die juristische Grundlage dar. Ein Anwalt kann hierbei sehr behilflich sein.

Senden Sie den vollständigen Antrag mit allen Unterlagen an die gegnerische Versicherung oder den Verursacher und beachten Sie dabei alle Fristen.

Ein Anwalt kann den Prozess erleichtern, typische Fehler vermeiden und Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten.

Wie bekomme ich Schmerzensgeld

Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass Schmerzen und Leiden durch einen (Auto-)Unfall verursacht wurden, der nicht Ihre Schuld war. Dazu sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Dokumentation des Unfalls: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Beweise zum Unfallhergang.
  2. Ärztliche Untersuchung: Lassen Sie Ihre Verletzungen von einem Arzt dokumentieren und stellen Sie sicher, dass alle Beschwerden ausführlich beschrieben werden.
  3. Anwaltliche Beratung: Ziehen Sie in Erwägung, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Schmerzensgeldanspruch zu erhöhen

Vorraussetzungen für die Beantragung von Schmerzensgeld

Damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verletzung: Sie müssen eine körperliche oder psychische Verletzungen erlitten haben.
  • Fremdverschulden: Die Verletzung muss durch das Verschulden einer anderen Person verursacht worden sein.
  • Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Verletzung bestehen.

Nach einem Unfall Schmerzensgeld einzufordern, ist für viele ein sensibles und emotionales Thema. In dieser Situation haben wir für Sie stets ein offenes Ohr und machen Ihre Ansprüche mit der gebotenen Professionalität und Sachlichkeit für Sie geltend. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

Auch wenn das Recht in diesen Fällen auf Ihrer Seite ist, bleibt ein Anwalt für das Verfahren häufig unvermeidbar! Um die Ansprüche erfolgreich einzufordern, ist es wichtig, dass alle Anforderungen, Gutachten und Schätzungen vorschriftsgemäß durchgeführt und formal korrekt geschätzt wurden. Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen

Andernfalls drohen selbst Unfallopfern enttäuschende Ergebnisse in Verfahren zum Schmerzensgeld. Denn nur ein Anspruch, der ganz konkret belegbar ist, lässt sich vor Gericht auch durchsetzen.

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Wussten Sie? 💡

Bei einem Verkehrsunfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld an die geschädigte Person.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Schmerzensgeld-Antrag

1. Unfall Dokumentieren

Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungsdienst. Danach ist die gründliche Dokumentation des Unfalls der wichtigste Schritt bei der Beantragung von Schmerzensgeld. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen zu sammeln.

    • Schreiben Sie einen detaillierten Unfallbericht über den Unfallhergang. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls sowie die beteiligten Personen und Fahrzeuge.
    • Sprechen Sie mit Zeugen des Unfalls und notieren Sie ihre Kontaktdaten. Diese Aussagen können später wichtig sein, um den Unfallhergang zu bestätigen.

Machen Sie Fotos oder Videos von der Unfallstelle, den Schäden und Ihren Verletzungen. Diese Beweise können Ihre Ansprüche untermauern. Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten bis zur Fertigstellung der Dokumentation am Unfallort verbleiben

2. Ärztliche Atteste einholen

Eine umfassende ärztliche Dokumentation ist unerlässlich, um Ihre Verletzungen und die daraus resultierenden Schmerzen nachzuweisen.

    • Lassen Sie sich nach dem Unfall sofort ärztlich untersuchen. Der Arzt sollte alle Diagnosen und eine Prognose zu Ihrem Heilungsverlauf dokumentieren.

Bewahren Sie alle Berichte über Ihre Behandlungen, Therapien und Rehabilitationen auf. Diese Nachweise sind wichtig, um die Schwere und Dauer Ihrer Beschwerden darzustellen. Je nach Art der Verletzung ist auch die Höhe des Schmerzensgeld-Anspruchs unterschiedlich. Bei leichten Prellungen fällt die Entschädigung weit geringer aus, als bei mehreren Frakturen. Auch die länge der Behandlung kann für die Höhe ausschlaggebend sein. Hierzu mehr im folgenden Punkt

3. Schmerzensgeldanspruch formulieren

  1. Die Formulierung des Schmerzensgeldanspruchs erfordert Sorgfalt und Präzision. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte.
    • Ermitteln Sie einen angemessenen Betrag für das Schmerzensgeld. Dabei können Vergleichsurteile und Schmerzensgeldrechner als Orientierungshilfe dienen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der genauen Berechnung helfen.

Erklären Sie in Ihrem Antrag, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie Schmerzensgeld beanspruchen. Verweisen Sie auf die entsprechenden Paragrafen, wie z.B. § 823 Abs. 1 BGB, und Gerichtsurteile der Landgerichte, Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs. Je höher die Instanz, desto eher kann man sich darauf beziehen.

4. Antrag einreichen

  1. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, können Sie den Antrag auf Schmerzensgeld einreichen.
    • Schicken Sie Ihren vollständigen Antrag an die Versicherung des Unfallverursachers oder direkt an den Verursacher. Fügen Sie alle relevanten Beweise und Dokumentationen bei. Sollte die Gegenseite oder deren Versicherung nicht reagieren, dann bleibt nur noch der Klageweg.

Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen eingeht. Versäumnisse können dazu führen, dass Ihr Anspruch verfällt.

Wir sind bekannt aus


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Wussten Sie? 💡

Schmerzensgeld kann nicht nur für körperliche Verletzungen, sondern auch für psychische Beeinträchtigungen beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Unfallbericht

Detaillierte Schilderung des Unfallhergangs

Ärztliche Bescheinigung

Dokumentation der Verletzungen und Behandlungen

Zeugenaussagen

Aussagen von Personen, die den Unfall beobachtet haben

Korrespondenz

Schriftwechsel mit der Versicherung oder dem Verursacher

Wie ein Anwalt helfen kann

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Er kann Sie beraten, welche Unterlagen benötigt werden, Ihnen bei der Formulierung des Antrags helfen und den Schriftsatz an die Gegenseite schreiben. Zudem kann ein Anwalt Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Verursacher vertreten.  Der Prozess der Beantragung von Schmerzensgeld wird so erheblich erleichtert und Ihre Chance auf Erfolg erhöht. Sobald die Klage dann bei der Gegenseite zugestellt wurde, ist das Verfahren rechtshängig. Dadurch beginnt dann das Gerichtsverfahren. Bei Untätigkeit kann er eine Klageschrift ans Gericht mit dem Antrag auf Schmerzensgeld stellen. Sollte es zu Schwierigkeiten oder Ablehnungen seitens der Versicherung kommen, kann Ihr Anwalt Sie professionell vertreten und für Ihre Rechte kämpfen.

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Wussten Sie? 💡

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Höhe des Schmerzensgeldes realistisch einzuschätzen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Typische Fehler vermeiden

Um Fehler bei der Beantragung von Schmerzensgeld zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Lückenhafte Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen und Beweise vollständig vorliegen.
  • Falsche Angaben: Geben Sie stets korrekte und vollständige Informationen an.
  • Fristen versäumen: Beachten Sie die gesetzlichen Fristen für die Beantragung von Schmerzensgeld. Informationen zur Verjährung von Bußgeldbescheiden können hilfreich sein.

Wo kann WBS helfen?

Die Beantragung von Schmerzensgeld ist ein komplexer Prozess, der fundierte Kenntnisse des Verkehrsrechts und Erfahrung im Umgang mit Versicherungen erfordert. Unsere Anwälte bei WBS.LEGAL sind spezialisiert auf Verkehrsrecht und bieten umfassende Unterstützung, von der sorgfältigen Dokumentation Ihrer Ansprüche bis zur erfolgreichen Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung hilft Ihnen, Ihre Situation zu schildern und rechtliche Möglichkeiten zu erkennen. Mögliche Probleme wie unzureichende Dokumentation oder Fristversäumnisse werden durch unsere Unterstützung minimiert. Zudem informieren wir auch über Themen wie Bußgeldverfahren. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Verkehrsrecht

Martin Luckow

  • Rechtsanwalt

Allgemeines Zivilrecht, Bankrecht, Bau- & Immobilienrecht.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Schmerzensgeld können Sie für Verletzungen bekommen, die Ihnen jemand körperlich oder seelisch zugefügt hat. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie jemand aus Versehen bei einem Unfall verletzt.
Es gibt keine Formel oder feste Sätze, um die Höhe des Schmerzensgeldes berechnen zu können. Vielmehr funktioniert dies mithilfe sogenannter Schmerzensgeldtabellen, in denen die Summen angegeben werden, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten. Diese Listen resultieren aus früheren Gerichtsurteilen und wurden seitdem mit leichten Anpassungen bei weiteren Schmerzensgeld-Verfahren angewandt.
Nein, auch bei einer Anzeige müssen Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld separat geltend machen. Nur durch den zivilrechtlichen Antrag auf Schmerzensgeld gelangen Sie zu ihrem Geld. Durch eine Anzeige wird lediglich das strafrechtliche Verfahren eröffnet.

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