Anwalt Abgasskandal – So kommen Sie zu Ihrem Recht
2015 wurde bekannt, dass Volkswagen systematisch Abgaswerte manipulierte, um so Emissionsgrenzen einhalten zu können. Nach einer ganzen Reihe an juristischen Auseinandersetzungen – sowohl in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern der Welt – ist klar: die wissentliche Manipulation muss als betrügerisches Handeln gewertet werden, die entsprechende Ersatzansprüche für Nutzer zur Folge haben. Im März 2023 beschließt der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun auch, dass ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller bereits beim fahrlässigen Handel vorliegt. Hier ein Überblick dazu, wie Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite Ihre unterschiedlichen Rechte geltend machen können.
Auf einen Blick
- Aufgrund des Abgasskandals kam es bereits zu diversen Gerichtsverfahren gegen Automobilhersteller und deren Finanzierungsbanken. Urteile fallen in der Regel verbraucherfreundlich aus.
- Aktuelles EuGH-Urteil 2023: Verbraucher haben bessere Chancen, Schadensersatz zu erlangen (Erfahre hier mehr über das neue Urteil)
- Auch jetzt noch können Kunden ihre Rechte zusammen mit einem Abgasskandal Anwalt geltend machen.
- Ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, können Sie mit unserem praktischen Online-Check weiter unten herausfinden.
- In Betracht kommen unterschiedlichste Ansprüche: vom Ersatzanspruch bis hin zum Schadensersatzanspruch.
- Welche Ansprüche in Ihrem jeweiligen Fall greifen und wie die Erfolgsaussichten stehen, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen.
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Der Abgasskandal
Abgasskandal, Diesel-Gate, Schummel-Software – nach Jahren der wirtschaftlichen, politischen wie auch juristischen Aufarbeitung haben sich viele Bezeichnung gesammelt, für einen Vorgang, der so unglaublich scheint, dass er Menschen bis heute in Erstaunen versetzt. Automobilhersteller sollen über Jahre hinweg die Emissionswerte ihrer Fahrzeuge mithilfe einer manipulierten Software gefälscht haben.
Zuletzt entschieden deutsche Gerichte sehr verbraucherfreundlich. Ihre Erfolgsaussichten im Dieselskandal sind aktuell so gut wie nie. Meine persönliche Empfehlung daher: Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche prüfen und machen Sie sie geltend. Gerne unterstützt mein Team Sie hierbei.
Die Funktionalität hinter der Manipulation war einfach wie genial: Fahrzeuge stießen im Normalbetrieb deutlich mehr Abgase aus, als in offiziellen Prüfungssituationen. Denn durch eine Software-Einrichtung waren die Fahrzeuge in der Lage Prüfungssituationen zu erkennen und genau diesen Momenten künstlich den Schadstoffausstoß zu deregulieren. War die Prüfsituation vorbei, wurden die Abgase wieder in vollem Ausmaß ausgestoßen.
Zunächst stand nur Volkswagen mit seinen eigenen Fahrzeugen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Nach einer umfangreichen Aufarbeitung durch die Medien und durch die Staatsanwaltschaften kamen immer neue Fälle ans Tageslicht. Mittlerweile sind auch alle gängigen Tochtermarken von Volkswagen betroffen (SEAT, Skoda, Audi), aber auch andere Marken wie Mercedes-Benz (Daimler), BMW oder Porsche. Selbst Benziner sind betroffen.
Ob ihr Fahrzeug betroffen ist, entnehmen Sie unserer praktischen Übersichtsseite.
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Welche Möglichkeiten ergeben sich für Fahrzeughalter?
Grundsätzlich ergeben sich für Fahrzeughalter unterschiedliche Ansprüche und Anspruchsgrundlagen, die geltend gemacht werden können. Dabei geht es unter anderem um die Fragen:
- Wurde das Fahrzeug gekauft?
- Wurde das Fahrzeug über eine Autobank finanziert?
- Wurde das Fahrzeug über seinen sonstigen Kredit finanziert?
- In welchem Umfang wurde das Auto bereits genutzt?
- Möchte der Nutzer das Fahrzeug behalten oder Ersatz geltend machen?
Es kann durchaus dazu kommen, dass sich zwei konkurrierende Ansprüche ergeben. Beispielsweise kann entweder Schadensersatz für den Wertverlust oder Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises geltend gemacht werden. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die bereits erfolgte Nutzung in Höhe einer Pauschale mit einkalkuliert werden muss und von der eigentlichen Anspruchshöhe wieder abgezogen wird. Daher ergeben sich aus konkurrierenden Anspruchsgrundlagen unterschiedliche Auszahlungssummen. Die Anspruchsgrundlagen finden Sie nachfolgend in der Übersicht.
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Welche Ansprüche habe ich als Verbraucher?
Rückabwicklung & Kaufpreis zurück
Schadensersatz & Auto behalten
Autokredit widerrufen
Rückabwicklung & Kaufpreis zurück
Indem Sie den Anspruch geltend machen, können Sie Ihren Autokauf rückgängig machen. Sie erhalten Ihr Geld abzüglich einer zu leistenden Nutzungsentschädigung zurück und müssen im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben.
Widerruf des Autokredits
Diese Form eignet sich insbesondere für Verbraucher, die ihr Fahrzeuge mithilfe eines Autokredits erworben haben. Diese können vom ursprünglichen Kreditvertrag zurücktreten und so eine Rückabwicklung einfordern. Die Forderungen richten sich gegen die entsprechende Bank.
Auto behalten & Schadensersatz
Wegen bewusster Verbraucher-Täuschung im Abgasskandal, ist es Betroffenen möglich Schadensersatz zu verlangen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Rechner, um mehr dazu zu erfahren.
Welche Kosten hat eine anwaltliche Vertretung im Abgasskandal?
Grundsätzlich ist es auch ohne Kostenrisiko möglich, im Abgasskandal zu seinem Recht zu gelangen. Lässt man sich anwaltlich vertreten, bestehen verschiedene Möglichkeiten dafür, dass der Nutzer selbst keine Kosten tragen muss.
Möglichkeit 1: Rechtsschutzversicherung
Verfügt ein Interessent über eine Rechtsschutzversicherung, kann bei der Versicherung eine entsprechende Kostendeckungszusage angefragt werden. Sobald die Versicherung diese ausstellt, laufen alle Kosten über die direkte Abrechnung dort. Für die direkte Abrechnung wird lediglich der Name der Versicherung sowie die Nummer der bestehenden Versicherung benötigt. Die weitere Kommunikation läuft dann direkt zwischen Versicherer und Rechtsanwalt.
Möglichkeit 2: Prozesskostenfinanzierung
Besteht keine Rechtsschutzversicherung, heißt das nicht, dass alle Kosten vom zu vertretenden Mandanten selbst getragen werden müssen. In Betracht kommt, einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer einzubinden. Dieser finanziert die gerichtlichen sowie anwaltlichen Kosten und erhält lediglich im Erfolgsfall eine entsprechende Provision. So entsteht für den Mandaten selbst kein Kostenrisiko – eine Vergütung wird nur geleistet, wenn tatsächlich auch erfolgreich Ansprüche geltend gemacht werden konnten.
Sie wollen Ihre individuellen Erfolgsaussichten im Dieselskandal prüfen? Dann rufen Sie uns kostenfrei unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an. Wir beraten bundesweit – auch samstags und sonntags.
Aktuelle Videos zum Abgasskandal
Häufige Fragen zum Abgasskandal
Die Urteile im Abgasskandal
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